Darlehen für Beamte

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Darlehen für Beamte sind spezielle Kreditangebote, die sich ausschließlich an Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes richten. Sie zeichnen sich durch besonders günstige Konditionen, besonders hohe Kreditbeträge und besonders lange Laufzeiten aus.

Beamte als Kreditnehmer

Beamte genießen in unserer Gesellschaft einen besonderen Status. Sie sind von ihrer Stellung her unkündbar und beziehen im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern ein sicheres und relativ gutes Einkommen. Bei den Banken sind Beamte deswegen durchweg gern gesehene Kunden.

Darlehen für Beamte – Beamtendarlehen

Das Darlehen für Beamte wurde speziell für diese Berufsgruppe konzipiert und ist kein klassischer Ratenkredit. Es ist eine Kombination aus einem tilgungsfreien Darlehen und einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung. Während der Kreditlaufzeit zahlen die Beamten für das Darlehen nur die Zinskosten als laufende monatliche Rate. Parallel dazu wird in die Versicherung eingezahlt. Versicherung und Darlehen haben die gleiche Laufzeit und am Ende wird mit der Ablaufleistung aus der Versicherung das Darlehen für Beamte getilgt.

Das Beamtendarlehen wird den Darlehensnehmern zur freien Verwendung ausgezahlt. Damit lassen sich teure Anschaffungen finanzieren, andere Kredite ablösen oder auch Modernisierungen am Wohneigentum durchführen. Teile des Darlehens können auch verwendet werden, um den Dispositionskredit oder den Saldo der Kreditkarte auszugleichen.

Wie hoch kann das Darlehen für Beamte sein

Aufgrund der hohen Sicherheiten, die der Beamtenstatus mit sich bringt, werden Beamtendarlehen in anderen Dimensionen bewilligt. Möglich sind bis zum 20-fachen des monatlichen Einkommens, sodass ein Beamter mit 3.000 Euro Netto ohne Weiteres ein Darlehen in Höher von 60.000 Euro bekommen kann. Die Laufzeit solcher Darlehen beträgt mindestens 12 Jahre, kann aber auch auf 20 oder 25 Jahre ausgedehnt werden.

Voraussetzungen für ein Darlehen für Beamte

Man muss nicht zwangsläufig verbeamtet sein, um ein Beamtendarlehen nutzen zu können. Angestellte im öffentlichen Dienst, Richter oder Berufssoldaten der Bundeswehr haben ebenfalls die Möglichkeit, Beamtendarlehen aufzunehmen. Bei Abschluss des Darlehensvertrages dürfen Beamte kaum älter als 50 Jahre sein, weil gewährleistet sein muss, dass das Darlehen bis zur Pensionierung vollständig getilgt ist.

 

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