Kredit trotz Insolvenzverfahren

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Ob es einen Kredit trotz laufendem Insolvenzverfahren gibt, und wenn, ob Schuldner, die sich in einem Insolvenzverfahren befinden, einen Kredit aufnehmen sollen, wird gelegentlich diskutiert. Fakt ist aber, dass mit einem privaten Insolvenzverfahren der Schuldner in eine sechs Jahre andauernde Wohlverhaltensphase geht, mit dem Ziel am Ende die Restschuldbefreiung zu erlangen. Wird ein neuer Kredit trotz Insolvenzverfahren aufgenommen, kann das letztlich dazu führen, dass die Restschuldbefreiung versagt wird.

Was die Wohlverhaltensphase bedeutet

In der Wohlverhaltensphase ist der Schuldner verpflichtet, alle ihm zumutbaren Arbeiten anzunehmen und den pfändbaren Teil seiner Einkünfte (die Pfändungsfreigrenzen wurden zum 01.08.2011 dezent angehoben) an die Gläubiger zu zahlen. Das ganze Prozedere wird über den vom Amtsgericht eingesetzten Treuhänder abgewickelt. Das heißt, mit anderen Worten ein Schuldner hat in der Wohlverhaltensphase während des Insolvenzverfahrens nur beschränkte Mittel innerhalb der Pfändungsfreigrenze. Das ist zum Sterben zu viel, aber zum Leben zu wenig. Von diesem Betrag können kaum noch Kreditraten bezahlt werden. Müssten aber, wenn ein Kredit während des Insolvenzverfahrens aufgenommen wird.

Darüber hinaus ist zu bedenken, dass über das Insolvenzverfahren auch eine Meldung an die Schufa geht und sich demzufolge keine Bank finden wird, die bereit ist, Kredit zu vergeben.

Kredit ohne Schufa beantragen

Natürlich bleibt dem Schuldner, vorausgesetzt er hat ein festes Arbeitsverhältnis mit pfändbarem Einkommen, die Möglichkeit, einen schufafreien Kredit über einen Kreditvermittler zu beantragen. Wenn aber die Pfändung auch aus der Verdienstabrechnung ersichtlich ist, wird es auch hier nicht zu einer Auszahlung kommen, weil ja, wie vorstehend beschrieben, der pfändbare Teil des Einkommens an die Gläubiger gezahlt werden muss.

Sollte es doch zu einem neuen Kreditvertrag kommen, unterliegen diese Schulden nicht der Restschuldbefreiung. Ein zweites Insolvenzverfahren kann erst nach zehn Jahren angestrebt werden. Außerdem kann ein Gläubiger, der erfährt, dass der Schuldner einen neuen Kredit aufgenommen hat, beantragen, dass dem Schuldner die Restschuldbefreiung nicht erteilt wird.

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