Kredit ohne Bürge

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Wer als Kreditnehmer allein kreditwürdig ist, bekommt auch ohne Weiteres einen Kredit ohne Bürge. In der Regel wird vonseiten der Bank ein Bürge immer nur dann angefordert, wenn die Bonität des Kreditantragstellers nicht ausreichend ist, um ihm allein Kredit zu gewähren. Der Kredit ohne Bürge wird vergeben, wenn der Kreditantragsteller eine einwandfreie Schufa hat und über ein Einkommen verfügt, aus dem er seinen Lebensunterhalt bestreiten und die Raten bezahlen kann.

Bestimmte Personen bekommen meist keinen Kredit ohne Bürge

Oft sind es alleinstehende Arbeitnehmer mit geringem Einkommen, Frauen, die in Teilzeit arbeiten oder Rentner, bei denen das Alter ein Hinderungsgrund sein kann, denen die Bank den Kredit ohne Bürge nicht gewährt.

Singles, die gut verdienen, jüngere Rentner oder Beamte haben indes meist das Glück, das sie einen Kredit, den sie allein beantragen, auch so bewilligt bekommen und die Bank auf einen zusätzlichen Bürgen verzichtet. Gleiches gilt für Ehepaare, die gut verdienen und allein deswegen kreditwürdig sind. Allerdings ist es bei Verheirateten häufig so, dass die Bank möchte, dass der andere Partner den Kreditvertrag mit unterschreibt. Dabei geht es nicht so sehr um die Bürgschaft, sondern eher darum, dass beide Partner gemeinsam mit ihrer Unterschrift unter dem Kreditvertrag bekennen, dass sie gewillt sind, die aus dem Kredit resultierenden Raten zu tilgen. Bei Ehepartner wird deswegen der zweite Antragsteller in der Regel auch nicht als Bürge, sondern als Mitantragsteller bezeichnet. Für die Banken ist es bei Ehepaaren wichtig, die finanziellen Verhältnisse des Paares zu kennen. Wenn jeweils nur ein Partner Kredit ohne Bürge bekommt, lässt sich nicht überblicken, wie hoch die gemeinsamen Verpflichtungen sind.

Besonders dann, wenn im Haushalt eines Kreditnehmers auch noch unterhaltspflichtige Kinder leben, ist es für die Bank wichtig zu wissen, wie hoch das Familieneinkommen tatsächlich ist. Deswegen wird, selbst wenn der verheiratete Kreditantragsteller ganz gut verdient und eigentlich nichts gegen den Kredit spricht, der Ehepartner als Mitantragsteller verlangt. Wohlgemerkt – Mitantragsteller – nicht Bürge.

 

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