Kredit ohne Arbeitsverhältnis

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Bei den Banken erfolgt die Kreditvergabe für private Verbraucher nach bestimmten Richtlinien, sodass Verbraucher die einen Kredit aufnehmen wollen, bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen, damit die Bank letztlich auch einen Kredit gewährt.

Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehört, dass die Schufa Auskunft einwandfrei ist, dass ein Arbeitsverhältnis (unbefristet und außerhalb der Probezeit) sowie ein pfändbares Einkommen nachgewiesen wird. Ein Kreditnehmer muss darüber hinaus wirtschaftlich in der Lage sein, den Kredit planmäßig zu tilgen. Wer einen Kredit ohne Arbeitsverhältnis beantragt, der wird diesen nur bekommen, wenn ein solventer Bürge als Mitkreditnehmer eingereicht wird.

Allein kein Kredit ohne Arbeitsverhältnis

Die Richtlinien, die vonseiten der Banken bei den Kreditentscheidungen Anwendung finden, gelten für Privatpersonen. Wer kein Arbeitsverhältnis hat, ist arbeitslos, arbeitssuchend, Hausfrau oder sonst irgendetwas und büßt damit automatisch seine Kreditwürdigkeit ein.

Etwas anders stellt sich die Situation dar, wenn der Kreditantragsteller zwar kein Arbeitsverhältnis im genannten Sinn hat, aber anstelle dessen eine selbstständige Tätigkeit ausübt. Dann ist er nur nicht in der Lage regelmäßiges Einkommen anhand einer Verdienstabrechnung nachzuweisen, aber er bekommt unter bestimmten Voraussetzungen Kredit ohne Arbeitsverhältnis – zumindest bei Banken, die Kredite auch an Selbstständige oder Freiberufler vergeben. Um regelmäßiges Einkommen nachzuweisen, müssen Selbstständige eine Reihe von Unterlagen einreichen, anhand derer die Bank die wirtschaftlichen Verhältnisse prüft. Aufgrund des höheren Risikos, das Banken mit der Kreditvergabe an Selbstständige eingehen, verlangen sie im Allgemeinen etwas höhere Zinsen für den Kredit.

Kredit ohne Arbeitsverhältnis mit Bürgschaft

Wer kein festes Arbeitsverhältnis nachweisen kann, hat die Möglichkeit, der Bank andere Sicherheiten zu stellen. In der Regel reicht es, wenn ein solventer Bürge den Vertrag mit unterschreibt. Diese muss dann allerdings eine saubere Schufa, ein festes Arbeitsverhältnis und ein ausreichendes Einkommen haben. Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft wird der Bürge sofort in die Pflicht genommen.

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