Kredit für medizinische Eingriffe

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Es ist schon lange nicht mehr so, dass die Krankenkassen alle medizinischen Leistungen bezahlen, die möglich sind und der Verbesserung des Gesundheitszustandes in irgendeiner Art dienen. Viele medizinische Eingriffe müssen die Betroffenen heute selbst bezahlen. Das gilt nicht nur für Schönheitsoperationen, sondern auch für eine Reihe von anderen Behandlungen. So wird auch das Lasern der Augen, das Implantieren von Zahnersatz oder das Einsetzen eines Magenbandes zur Gewichtsreduktion nicht von den Kassen bezahlt. Wer auf die Brille oder das Tragen von Haftschalen verzichten möchte, kann sich einer Laserbehandlung unterziehen, die aber aus eigener Tasche gezahlt werden muss. Da nicht jeder, der einen solchen Eingriff wünscht, das nötige Kleingeld dafür auf dem Konto hat, ist der Kredit für medizinische Eingriffe heute keine Seltenheit mehr.

Einen Eingriff im Ausland vornehmen lassen

Um bei den Eingriffen Geld zu sparen und den Kredit für medizinische Eingriffe möglichst klein zu halten, hat sich in den vergangenen Jahren ein regelrechter Gesundheitstourismus entwickelt. Es gibt inzwischen Reiseveranstalter, die vermitteln sogenannte Gesundheitsreisen, bei denen sich Patienten im Ausland einer Laserbehandlung, einer Schönheitsoperation oder einer Zahnersatzbehandlung unterziehen können. Im Vergleich zu den Preisen, die für solche Eingriffe in Deutschland verlangt werden, sind die Preise im osteuropäischen Ausland wie in Polen oder Tschechien und auch in Ungarn um ein Vielfaches günstiger. Für weniger Geld kann der Patient dann auch noch gleich einige Tage Urlaub machen und somit zwei Dinge miteinander verbinden.

Die Medaille hat zwei Seiten

Wer sich entschließt, als Selbstzahler einen Eingriff im Ausland machen zu lassen, um Geld zu sparen, sollte aber auch die Risiken kennen. Grundsätzlich hat jeder medizinische Eingriff, egal wo er durchgeführt wird, ein gewisses Risiko. Aber im osteuropäischen Ausland gelten andere medizinische und hygienische Standards. Darüber hinaus gibt es häufig Verständigungsprobleme und bei Regressforderungen ist der Gerichtsstand nicht Deutschland.

Es ist also angebracht, das Für und Wider genau abzuwägen.

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