Kredit für Alleinstehende

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Im Normalfall ist jeder Kredit ein Kredit für Alleinstehende, wenn diese entsprechend kreditwürdig sind. Ein Problem entsteht nur, wenn der oder die Alleinstehende zu wenig Geld verdient oder aus anderen Gründen nicht kreditwürdig ist, sodass die Bank den Kredit für Alleinstehende nicht vergeben will, ohne dass zusätzliche Sicherheiten gestellt werden.

Alleinstehende sind in dieser Hinsicht gegenüber Ehepaaren oder miteinander lebenden Paaren etwas im Nachteil. Während in dieser Konstellation beide gemeinsam einen Kredit beantragen können und sich das von der Bonität her meist positiv auswirkt, müssen Alleinstehende selbst genügend Einkommen nachweisen und wirtschaftlich in der Lage sein, den Kredit für Alleinstehende problemlos zu tilgen. Das trifft in vielen Fällen allein stehende Mütter, denen in der Haushaltsrechnung, die vonseiten der Banken durchgeführt wird, die Kinder angerechnet werden. Im Gegenzug werden aber mögliche Unterhaltszahlungen des Vaters und das staatliche Kindergeld nicht berücksichtigt, weil diese Einkommen nicht pfändbar sind. Somit ist es nicht verwunderlich, dass Kredit für Alleinstehende bei Müttern häufig nicht bewilligt wird, wenn die Antragstellerin nicht zusätzlich einen Bürgen bringen kann. Besonders erschwerend ist hier auch die Tatsache, dass das Durchschnittseinkommen von Frauen in Deutschland selbst bei gleicher Arbeit immerhin mehr als 15 Prozent unter dem Durchschnittseinkommen der Männer liegt, so ist es auch kein Wunder, dass Männer eher Kredit für Alleinstehende bekommen als Frauen.

Einen Bürgen mit in den Vertrag aufnehmen

Für Frauen, die vor dem Gesetz alleinstehend sind, aber in einer eheähnlichen Beziehung leben, ist es in der Regel kein Problem, den Lebenspartner mit ins Boot zu nehmen. Wer aber wirklich alleinstehend ist und den Kredit für Alleinstehende nicht bekommt, hat es meist schwierig einen geeigneten Bürgen zu finden. Am besten eignen sich nahe Verwandte wie die Eltern oder bei älteren Alleinstehenden die bereits erwachsenen Kinder, wenn diese in Lohn und Brot stehen. Verlangt die Bank vom Alleinstehenden einen Bürgen, dann sollte der in der Lage sein, im Zweifel die Raten für den Kreditnehmer zu bezahlen.

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