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Wahrlich keine gute Nachricht für einen Kreditantragsteller, wenn sein Kreditantrag vonseiten der Bank abgelehnt wird. Die Gründe der Kreditablehnung können vielfältig sein, beruhen aber in der Regel immer darauf, dass keine Kreditwürdigkeit gegeben ist. Es gibt viele Kreditantragsteller, die überhaupt nicht wissen, wie Banken Kreditwürdigkeit prüfen, sich selbst für kreditwürdig halten und bei einer Ablehnung ihres Kreditantrages sozusagen aus allen Wolken fallen.
Grundsatz Nummer 1 – erfragen Sie die Gründe der Kreditablehnung und fragen Sie auch, was Sie tun können, damit möglicherweise doch noch ein Kredit zustande kommen kann. Damit Sie es in Zukunft besser einschätzen können, ob Sie kreditwürdig sind oder nicht, haben wir hier die häufigsten Gründe der Kreditablehnung aufgelistet.
Hauptgrund – negative Schufa
Sicher einer der wesentlichen Gründe ist die schlechte Schufa des Kreditantragstellers. Ist die Schufa negativ, wird heute häufig alternativlos abgelehnt. Wer selbst keine Ahnung vom Inhalt seiner Schufa hat und sich auch nicht erklären kann, warum die negativ ist, der sollte sich bei der Schufa persönlich eine Eigenauskunft bestellen. Die gibt es seit vergangenem Jahr jetzt einmal jährlich kostenlos. Nicht selten kommt es vor, dass Inhalte nicht korrekt sind, die Auskunft verändert wird und im Ergebnis zu einer Kreditgenehmigung führt. Ist die negative Schufa hingegen berechtigt, muss die Ablehnung akzeptiert werden. Alternativ bleibt die Möglichkeit nachzufragen, ob ein Bürge die Kreditwürdigkeit verbessern kann oder ein Kredit ohne Schufa.
Auch ein Grund – die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ist nicht gegeben
Die Kreditwürdigkeit einer Person besteht jedoch nicht nur aus seiner Schufa Auskunft. Ein Kreditnehmer muss auch wirtschaftlich in der Lage sein, seinen Kredit zu bedienen. Hier gibt es mehrere Gründe der Kreditablehnung. Zum Beispiel wenn ein Geringverdiener kein pfändbares Einkommen erzielt, wenn bereits anderweitige Kreditverpflichtungen bestehen, die nicht abgelöst werden oder wenn das Einkommen des Kreditantragstellers nur aus Lohnersatzleistungen besteht wie zum Beispiel Krankengeld oder Arbeitslosengeld I oder II.