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Wenn Sie für einen Autokredit bürgen wollen, sollten Sie sich der Konsequenzen bewusst sein, die diese Bürgschaft mit sich bringen kann. Wer eine Bürgschaft unterschreibt, weiß oft nicht, worauf er sich einlässt. Hier erfahren Sie, was es mit einer Bürgschaft auf sich hat, und was diese Bürgschaft für Probleme bringen kann.
Die selbstschuldnerische Bürgschaft
Banken sichern ihre Kredite gern dadurch ab, dass sie von jemandem, der allein nicht kreditwürdig ist, verlangen, dass der eine Bürgschaft bringt. Das ist ohnehin leichter gesagt als getan, aber wenn ein Bürge gefunden wird, dessen Bonität einwandfrei ist, steht dem Autokredit meist nichts im Wege. Der Bürge unterschreibt eine Bürgschaftserklärung und verpflichtet sich dabei, die Raten anstelle des Kreditnehmers zu bezahlen, wenn dieser nicht selbst bezahlen kann oder will. Im Ernstfall muss also der Bürge die Raten zahlen, während der Kreditnehmer das Auto fährt. Dessen sollte sich jeder, der eine Bürgschaftsverpflichtung eingeht, bewusst sein.
Aber nicht nur das ist ein Problem, was Bürgen später zu schaffen machen kann, sondern auch die Tatsache, dass wenn der Bürge dann später selbst einen Kredit aufnehmen möchte, ihm kein Kredit vonseiten der Bank gewährt wird, weil er diese Eventualverpflichtung hat, die eben eventuell auf ihn zukommt.
Wenn die Voraussetzungen nicht mehr stimmen
Gerade bei eheähnlichen Lebensgemeinschaften ist es häufig der Fall, dass Paare gemeinsam einen Kreditantrag stellen und damit der eine für den anderen bürgt. Geht die Beziehung während der Kreditlaufzeit in die Brüche, ist es nicht leicht, aus der Bürgschaft entlassen zu werden. Banken geben nur ungern Sicherheiten frei. Häufig verlangen sie in solchen Fällen, dass ein Bürgentausch vorgenommen werden muss. Das heißt, anstelle des Bürgen, der aus der Bürgschaft entlassen werden will, muss ein anderer Bürge treten, der wiederum auch die Voraussetzungen erfüllen muss, die vonseiten der Bank an einen Bürgen gestellt werden.