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Alleinerziehende haben es in unserer Gesellschaft schwerer, als Paare, die sich gemeinsam der Kinderziehung widmen und auch beide verdienen. Demzufolge ist auch das Armutsrisiko bei Alleinerziehenden ungleich höher und es wundert nicht, dass gerade Alleinerziehende immer wieder bei den Banken nach einer Finanzierung für Alleinerziehende fragen. Egal ob es sich dabei um einen Kredit für die Anschaffung von Möbeln, einer Waschmaschine oder eines Autos handelt – eine Finanzierung wird Alleinerziehenden nur in wenigen Fällen bewilligt, wenn sie nicht andere Sicherheiten stellen können. In der Regel ist einfach das Einkommen zu gering, denn Kindergeld und Unterhalt gehören nicht dazu. Das stellt die Alleinerziehende vor große Herausforderungen, denn nicht immer kann ohne Weiteres ein Bürge aus dem Ärmel geschüttelt werden.
Finanzierung für Alleinerziehende mit Bürgschaft
Nun heißt ja bekanntlich „allein erziehend“ nicht automatisch auch „allein stehend“. Eine junge Mutter kann sehr wohl vor dem Gesetz alleinerziehend sein, weil sie geschieden ist oder sich vom Vater der Kinder getrennt hat, aber in einer neuen Beziehung leben. In diesen Fällen werden dann auch Entscheidungen über Anschaffungen gemeinsam getroffen und Kreditanträge zusammen gestellt. In solchen Fällen ist es in der Regel kein Problem Kredit zu bekommen, wenn der Lebenspartner entsprechend kreditwürdig ist. Ein Problem kann erst später entstehen, wenn die Beziehung auseinander geht und der Partner aus der Bürgschaft entlassen werden will. Das heißt, der Partner geht mit in die Bürgschaft und bleibt der Bürge bis zum Ende der Vertragslaufzeit. Solange der Kredit von der Ex ordnungsgemäß bedient wird, ist alles gut. Zu Schwierigkeiten kommt es meist dann, wenn die Raten nicht gezahlt werden können. Jetzt ist der Bürge verpflichtet zu zahlen, auch wenn er mit der Kreditnehmerin nichts mehr zu tun hat. Dessen sollten sich Partner in nicht ehelichen Lebensgemeinschaften immer bewusst sein.