Darlehen für Promovierende

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Wer sein Studium erfolgreich abgeschlossen hat und an einer wissenschaftlichen Karriere interessiert ist, schließt häufig gleich die Promotion an, um in der Forschung an seiner Doktorarbeit zu schreiben. Das bringt allerdings den Nachteil, dass ein Darlehen für Promovierende nur sehr schwer zu bekommen ist, zumindest wenn es sich um ein Darlehen für Promovierende handelt, mit denen Konsumgüter angeschafft werden sollen. In der Wissenschaft ist es heute üblich, dass es keine festen Arbeitsverträge gibt, was beim Darlehen für Promovierende das größte Problem ist. In der Regel wird besteht der Arbeitsplatz eines Promovierenden nur so lange, wie der junge Akademiker an seiner Doktorarbeit schreibt und selbst da müssen sich die Promovierenden beeilen, damit sie es schaffen, mit der Doktorarbeit innerhalb der befristeten Zeit fertig zu werden.

Die Promotion teilweise mit einem Studienkredit finanzieren

Promovierende sind oft nur auf einer halben Stelle angestellt, die anderen 50 Prozent ihrer Arbeitszeit verwenden sie darauf, an der Doktorarbeit zu schreiben. Wenn es mit dem Einkommen eng wird und die Lebenshaltungskosten sich allein mit dem Einkommen aus der halben Stelle nicht finanzieren lassen, bietet sich das Darlehen für Promovierende, der sogenannte Studienkredit an, der dazu dient, den Lebensunterhalt zu bestreiten. Wer als Promovierender zwischen 24 und 30 Jahren alt ist, fällt noch in die Altersgruppe, für die Studienkredite bereitgestellt werden. Die werden als Darlehen für Promovierende vergeben, ohne dass das Einkommen eine Rolle spielt. In der Regel reicht es aus, wenn die Bedingungen, die an die Vergabe geknüpft sind, erfüllt werden und die Schufa Auskunft in Ordnung ist. Der Vorteil bei diesen Darlehen für Promovierende besteht darin, dass mit der Tilgung erst begonnen werden muss, wenn die Promotion abgeschlossen ist.

Ein Ratenkredit zu Konsumzwecken

Einen Ratenkredit zu Konsumzwecken bekommen Promovierende nur dann, wenn sie einen Bürgen beibringen können oder bereits verheiratet sind und einen Ehepartner haben, der ein regelmäßiges gutes Einkommen nachweisen kann.

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